Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
Bei der Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) wird vorrangig die Vorbereitung auf und die Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung angestrebt.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählt es, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben,
- ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und kritisch zu bewerten,
- sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen,
- ihre Grundkompetenzen kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu festigen,
- die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung ggf. auch durch den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu vermitteln
- möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt einzumünden.
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen die grundsätzlich eine Berufsausbildung anstreben und die insbesondere
- noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder
- denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen (Steigerung der Vermittelbarkeit).
- die über die erforderliche grundsätzliche Arbeits- und Lernbereitschaft verfügen und die mit entsprechender sozialpädagogischer Unterstützung eine regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen.
Zur Zielgruppe gehören auch junge Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 SGB III d.h. Teilnehmende mit Reha-Status, für die die Agentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist.
Die Maßnahme richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf und kann in der Regel bis zu zwölf Monate dauern.
Die BvB gliedert sich inhaltlich in eine vorangestellte Kompetenzanalyse und die folgenden bedarfsgerecht abgestimmten Förderzielbereiche, die modulare Förder- und Qualifizierungseinheiten beinhalten.
Nach der Kompetenzanalyse werden die oben genannten Elemente in der Regel parallel und nach Möglichkeit miteinander verzahnt angeboten.
Die Schritte und Aktivitäten in den einzelnen Förderzielbereichen sind somit nicht prioritär geordnet und kommen auch nicht bei jedem einzelnen Teilnehmenden in Gänze zum Tragen, sondern werden individuell auf die Ausgangslage eines jeden Jugendlichen abgestimmt umgesetzt.
Das Hauptziel ist die Einmündung in eine betriebliche oder schulische Ausbildung bzw. die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Diese Maßnahme wird gefördert durch