Berufseinstiegsbegleitung
Die Kolping- Bildungsunternehmen sind in der Stadt Aachen, im Kreis Heinsberg und in Mönchengladbach an Gesamt-, Haupt- bzw. Förderschulen im Rahmen der "Berufseinstiegsbegleitung" tätig.
Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Start des zweiten Halbjahres der Vorabgangsklasse und endet in der Regel ein halbes Jahr nach der Aufnahme einer Berufsausbildung; spätestens jedoch 18 Monate nach Beendigung der allgemeinbildenenden Schule.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Begleitung und Unterstützung
- beim Erreichen des Schulabschlusses der allgemeinbildenden Schule,
- bei der Berufsorientierung und Berufswahl,
- bei der Ausbildungsplatzsuche
- in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung und
- im ersten halben Jahr der Ausbildung.
Dieses Projekt wird gefördert durch:
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Einstieg 2020
Die Kolping- Bildungsunternehmen sind in der Stadt Aachen, im Kreis Heinsberg und in Mönchengladbach an Gesamt-, Haupt- bzw. Förderschulen im Rahmen der "Berufseinstiegsbegleitung" tätig.
Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Start des zweiten Halbjahres der Vorabgangsklasse und endet in der Regel ein halbes Jahr nach der Aufnahme einer Berufsausbildung; spätestens jedoch 18 Monate nach Beendigung der allgemeinbildenenden Schule.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Begleitung und Unterstützung
- beim Erreichen des Schulabschlusses der allgemeinbildenden Schule,
- bei der Berufsorientierung und Berufswahl,
- bei der Ausbildungsplatzsuche
- in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung und
- im ersten halben Jahr der Ausbildung.
Dieses Projekt wird gefördert durch:
Die Kolping-Bildungsunternehmen sind im Kreis Viersen, in Mönchengladbach und in der Stadt Duisburg an Gesamt-, Haupt- bzw. Förderschulen im Rahmen der "Berufseinstiegsbegleitung" tätig.
Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Start der Vorabgangsklasse und endet in der Regel ein halbes Jahr nach der Aufnahme einer Berufsausbildung; spätestens jedoch 24 Monate nach Beendigung der allgemeinbildenenden Schule.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Begleitung und Unterstützung
- beim Erreichen des Schulabschlusses der allgemeinbildenden Schule,
- bei der Berufsorientierung und Berufswahl,
- bei der Ausbildungsplatzsuche
- in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung und
- im ersten halben Jahr der Ausbildung.
Das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds.