Ausbildungsprogramm NRW

Gemeinsam Chancen eröffnen

Das „Ausbildungsprogramm NRW“ stellt rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze jährlich bereit. Mit dem ESF-geförderten Programm wird die Ausbildungssituation für junge Menschen mit Startschwierigkeiten in benachteiligten Regionen Nordrhein-Westfalens verbessert. Teilnehmende Betriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist durch große regionale und lokale Unterschiede geprägt. Neben Gebieten mit einem deutlichen Überhang an Ausbildungsstellen zeigen sich in anderen Gebieten eindeutige Versorgungsprobleme für Bewerberinnen und Bewerber. Zum Ausgleich der regionalen und lokalen Unterschiede hat die Landesregierung - erstmalig im Jahr 2018 - das „Ausbildungsprogramm NRW“ aufgelegt.

Es ist ein zentrales Anliegen der Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik NRW, dass mehr junge Menschen den Weg in eine betriebliche Ausbildung finden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine wichtige Grundlage für dauerhafte Beschäftigung und eine selbstbestimmte Lebensführung. Sie ist ein erfolgreicher Weg, den Fachkräftebedarf zu decken und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.

Das ESF-geförderte Ausbildungsprogramm NRW soll Betriebe motivieren, zusätzliche Ausbildungsstellen einzurichten, um das bestehende Marktungleichgewicht abzumildern. Zugleich soll für junge Menschen die Ausbildungssituation verbessert werden.

Eckpunkte

  • Ausbildungsplatzakquise: Ausgewählte Bildungsträger akquirieren ab Juni zusätzliche Ausbildungsstellen bei Betrieben.
  • Teilnehmergewinnung: Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor.
  • Matching von jungen Menschen und Betrieben: In den ersten 11 Monaten ab Programmstart erhalten die ausbildenden Unternehmen und ausbildungsinteressierten jungen Menschen Unterstützung bei der Zusammenführung sowie beim Start in die Ausbildung durch einen ausgewählten Bildungsträger (z.B. bei der Anbahnung zur Teilnahme der jungen Menschen an weiteren Angeboten für die erfolgreiche Fortsetzung der Ausbildung, bei der Beratung und Unterstützung der jungen Menschen und Unternehmen bei der Regelung organisatorischer Angelegenheiten zur/bei der Aufnahme der Ausbildung).
  • Ausbildungsverträge: Betriebe schließen reguläre Ausbildungsverträge mit den Jugendlichen ab.
  • Zusätzlichkeit: Die Ausbildungsplätze müssen laut Definition des MAGS NRW zusätzlich sein.
  • Ausbildungsvergütung: Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten 24 Monaten ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 325 Euro im Monat bzw. 190 Euro bei verringerter Ausbildungsvergütung für Teilzeitausbildungen.
  • Ausbildungsberufe: Als Orientierungshilfe für die Ausbildungsstellenakquise wird im regionalen Ausbildungskonsens eine „Positivliste“ zu Ausbildungsberufen verabschiedet, die gute Übernahmechancen besitzen und eine realisierbare Nachfrage bei den Jugendlichen erwarten lassen. Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO förderfähig (2 - 3,5-jährig).

Ihre Ansprechpersonen beim Kolping-Bildungswerk Aachen

In Krefeld

Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Internet unter:

www.mags.nrw/ausbildungsprogramm-nrw

Mit zwei Flyern informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Teilnahme am Ausbildungsprogramm NRW.