Assistierte Ausbildung flexibel

Das ausbildungsbegleitende Angebot „Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)“ nach § 74 bis 75a SGB III bietet sowohl den Auszubildenden als auch den ausbildenden Unternehmen individuelle und bedarfsorientierte Unterstützung bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss an.

Ausbildungsbegleitende Phase

Das Ziel der ausbildungsbegleitenden Phase ist es, das betriebliche Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren und den Ausbildungserfolg zu sichern. Das individuell ausgerichtete Angebot für die Auszubildenden beinhaltet zum Beispiel:

  • qualifizierte Nachhilfe in Kleingruppen durch Stütz- und Förderunterricht sowie individuelle Prüfungsvorbereitung
  • Alltagshilfen und sozialpädagogische Unterstützung nach Bedarf
  • Unterstützung der ausbildenden Betriebe nach Bedarf

Betriebe, die einen im Rahmen der AsA flex geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei Bedarf in der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch unterstützt werden.

Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis zwischen Auszubildendem und Betrieb bleiben von der AsA flex unberührt.

Die Unterstützung erfolgt während der begleitenden Phase stundenweise in Form von Stütz – und Förderunterricht und/oder sozialpädagogischer Betreuung sowie Ausbildungsbegleitung zur Stabilisierung des betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses.

Ein Eintritt in die begleitende Phase ist jederzeit möglich soweit ausreichend Zeitstundenkontingente zur Verfügung stehen.

Auszubildende und Ausbildungsbetriebe mit Interesse oder Bedarf wenden sich bitte an die Beratungsfachkräfte der Arbeitsagentur.

Termine können vereinbart werden unter:
Tel.: 0800 4 555500 (gebührenfrei)

Krefeld.Berufsberatung@arbeitsagentur.de
Viersen.Berufsberatung@arbeitsagentur.de

Diese Maßnahme wird gefördert durch