Gemäß den Empfehlungen in § 2 (3) der aktuellen Coronaschutzverordnung setzen wir weiterhin in unseren Einrichtungen die Maskenpflicht um.
Wir möchten zum Schutz der Teilnehmenden und unserer Mitarbeitenden eine größtmögliche Sicherheit gewährleisten, um Infektionen auch weiterhin erfolgreich zu vermeiden.
Daher ist in allen Innenräumen unserer Einrichtungen verbindlich mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist unter folgendem Link auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220401_anlage_1_coronaschvo.pdf
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220401_anlage_2_coronaschvo.pdf
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220504_coronatestquarantaenevo.pdf
