Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung im Juni 2026 die Kolping-Bildungswerk Aachen gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 27 ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) des Landes NRW anerkannt.

Diese Anerkennung gibt dem Kolping-Bildungswerk Aachen - als Träger der freien Jugendhilfe - einen bevorzugten Status im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Kreise bzw. kreisfreien Städte) in der jeweiligen Region und macht Einzelprüfungen über die generelle Förderungswürdigkeit entbehrlich.

Zugleich verfügt das Kolping-Bildungswerk Aachen über die Anerkennung als anerkannter förderungswürdiger Träger der freien Jugendhilfe
im Sinne des § 4 Nr. 25 des Umsatzsteuergesetzes.