Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW
Bereits seit 1975 ist das Kolping-Bildungswerk Aachen im Sinne des §14 des Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (WbG) als Einrichtung der Weiterbildung anerkannt.
Einrichtungen der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz sind auf dem Gebiet der Erwachsenenweiterbildung tätig und haben die Aufgabe, Kenntnisse und Qualifikationen nach Beendigung der ersten Bildungsphase in Schule, Hochschule oder Berufsausbildung bereitzustellen. D.h., Sie wenden sich an einen Teilnehmerkreis, der in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet hat.